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Erste Hilfe

Wieviele Verbandkästen für welchen Betrieb

Betriebsart Verwaltungs- / Handelsbetriebe

bis 50 Beschäftigte 1 Verbandskasten
ab 51 - 300 Beschäftigte 2 Verbandkästen
ab 301 Beschäftigte je 300 zusätzliche Beschäftigte 1 Verbandkasten zusätzlich

Herstellungs- / Verarbeitungsbetriebe

bis 20 Beschäftigte 1 Verbandkasten
mit mehr als 20 Beschäftigten 2 Verbandkästen
ab 100 Beschäftigten je 100 zusätzlich Beschäftigte 1 Verbandkasten zusätzlich

Baustellen

bis 10 Beschäftigte 1 Verbandkasten
mit mehr als 10 Beschäftigten 2 Verbandkästen
mehr als 50 Beschäftigte je 50 zusätzlich Beschäftigte 1 Verbandkasten zusätzlich

Ergänzend zu den Arbeitsstättenrichtlinien §39 präzisiert die BGI 509 in Absatz 5.3.1: Der Erste Verbandkasten ist nach DIN 13 157-C, die zusätzlichen nach DIN 13 169-E!

Dies ist ein Auszug und stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gerne beraten wir Sie hierzu!

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