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bis 50 Beschäftigte | 1 Verbandskasten |
ab 51 - 300 Beschäftigte | 2 Verbandkästen |
ab 301 Beschäftigte je 300 zusätzliche Beschäftigte | 1 Verbandkasten zusätzlich |
bis 20 Beschäftigte | 1 Verbandkasten |
mit mehr als 20 Beschäftigten | 2 Verbandkästen |
ab 100 Beschäftigten je 100 zusätzlich Beschäftigte | 1 Verbandkasten zusätzlich |
bis 10 Beschäftigte | 1 Verbandkasten |
mit mehr als 10 Beschäftigten | 2 Verbandkästen |
mehr als 50 Beschäftigte je 50 zusätzlich Beschäftigte | 1 Verbandkasten zusätzlich |
Ergänzend zu den Arbeitsstättenrichtlinien §39 präzisiert die BGI 509 in Absatz 5.3.1: Der Erste Verbandkasten ist nach DIN 13 157-C, die zusätzlichen nach DIN 13 169-E!
Dies ist ein Auszug und stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gerne beraten wir Sie hierzu!
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