Erste Hilfe


Wieviele Verbandkästen für welchen Betrieb


Betriebsart Verwaltungs- / Handelsbetriebe

bis 50 Beschäftigte   1 Verbandskasten  
ab 51 - 300 Beschäftigte   2 Verbandkästen  
ab 301 Beschäftigte je 300 zusätzliche Beschäftigte   1 Verbandkasten zusätzlich  

Herstellungs- / Verarbeitungsbetriebe

bis 20 Beschäftigte   1 Verbandkasten  
mit mehr als 20 Beschäftigten   2 Verbandkästen  
ab 100 Beschäftigten je 100 zusätzlich Beschäftigte   1 Verbandkasten zusätzlich  

Baustellen

bis 10 Beschäftigte   1 Verbandkasten  
mit mehr als 10 Beschäftigten   2 Verbandkästen  
mehr als 50 Beschäftigte je 50 zusätzlich Beschäftigte   1 Verbandkasten zusätzlich  

Ergänzend zu den Arbeitsstättenrichtlinien §39 präzisiert die BGI 509 in Absatz 5.3.1: Der Erste Verbandkasten ist nach DIN 13 157-C, die zusätzlichen nach DIN 13 169-E!

Dies ist ein Auszug und stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gerne beraten wir Sie hierzu!



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