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Erste Hilfe
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Wieviele Verbandkästen für welchen Betrieb
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Betriebsart Verwaltungs- / Handelsbetriebe
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1 Verbandskasten
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2 Verbandkästen
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1 Verbandkasten zusätzlich
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Herstellungs- / Verarbeitungsbetriebe
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bis 20 Beschäftigte
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1 Verbandkasten
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mit mehr als 20 Beschäftigten
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2 Verbandkästen
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ab 100 Beschäftigten je 100 zusätzlich Beschäftigte
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1 Verbandkasten zusätzlich
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Baustellen
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bis 10 Beschäftigte
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1 Verbandkasten
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mit mehr als 10 Beschäftigten
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2 Verbandkästen
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mehr als 50 Beschäftigte je 50 zusätzlich Beschäftigte
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1 Verbandkasten zusätzlich
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Ergänzend zu den Arbeitsstättenrichtlinien §39 präzisiert die BGI 509 in Absatz 5.3.1: Der Erste Verbandkasten ist nach DIN 13 157-C, die zusätzlichen nach DIN 13 169-E!
Dies ist ein Auszug und stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gerne beraten wir Sie hierzu!
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