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Normung
Die Richtlinie 89/686/EWG für persönliche Schutzausrüstungen (PSA) ist seit dem 01. Juli 1992 im Geräte – Sicherheitsgesetz in nationales Recht umgesetzt worden. Konsequenz: Seit dem 1. Juli 1995 dürfen Schutzhandschuhe in der Europäischen Union nur in den Verkehr gebracht werden, wenn Sie dem Geräte – Sicherheitsgesetz entsprechen und mit dem CE – Kennzeichen gekennzeichnet sind. Um den verschiedenen Anforderungen an die PSA im gewerblichen Bereich gerecht zu werden, wurden 3 Kategorien geschaffen.
Kategorie 1 (geringes Risiko):
Einfache PSA. die Handschuhe müssen den Grundanforderungen der EN 420 entsprechen und müssen lediglich mit dem CE – Kennzeichen versehen werden. Eine Baumusterprüfung ist nicht erforderlich. Eine vom Hersteller in Eigenverantwortung ausgestellte EG – Konformitätserklärung ist ausreichend.
Kategorie 2 (mittleres Risiko):
Hier ist zusätzlich eine Baumusterprüfung erforderlich. Zu den Handschuhen ist eine Gebrauchsanweisung bzw. ein Informationsblatt mitzuliefern. Bei der Kennzeichnung muss neben dem CE – Kennzeichen die Anbringung der Jahreszahl erfolgen. Unter diese Norm fallen beispielsweise die Handschuhe nach EN 388, Schutz gegen mechanische Risiken. In dieser Kategorie muss der Hersteller eine EG – Konformitätserklärung erstellen, nachdem eine gemeldete für das Produkt eine EG – Baumusterprüfung durchgeführt hat.
Kategorie 3 (hohes Risiko):
Hier ist neben der Baumusterprüfung, dem Informationsblatt und der Gebrauchsanweisung, sowie der Kennzeichnung wie bei Kategorie 2, zusätzlich eine Qualitätsüberwachung erforderlich. Hierunter fallen alle PSA, bei deren Versagen schwere Gesundheitsschäden des Trägers zu erwarten sind (mortale Gefahren).
Der Anwender hat eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsanalyse zu erstellen und danach die geeignete PSA auszuwählen, die der EG-Norm entspricht (Richtlinie 89/686 EWG).
Unsere technischen Daten dienen ausschließlich zur Orientierung. Sie beinhalten in keiner Weise Garantien, da wir den genauen Anwendungszweck nicht kennen. Wir empfehlen, unsere Produkte und Materialien für den vorgesehenen Einsatzzweck zu prüfen und unsere Fachberater anzusprechen.
EN 420 |
EN 420 – Allgemeine Anforderungen für Handschuhe
Die EN 420 legt für alle Schutzhandschuhe anzuwendenden relevanten Prüfverfahren und die allgemeinen Anforderungen zu Gestaltungsgrundsätzen, Handschuhkonfektionierung, Widerstand des Handschuhmaterials gegen Wasserdurchdringung, Unschädlichkeit, Komfort- und Leistungsvermögen sowie die vom Hersteller vorzunehmende Kennzeichnung und vom Hersteller zu liefernden Informationen fest.
EN 388 |
EN 388 - Mechanische Risiken
Die EN 388 legt Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnung und Herstellerinformationen für Schutzhandschuhe gegen die Mechanischen Risiken Abrieb, Schnitt, Weiterreißen und Durchstich fest.
Die in dieser Norm angegebenen Prüfverfahren können auch auf Armprotektoren angewendet werden, die nicht fest mit dem Handschuh oder der Kleidung verbunden sind.
Schutzhandschuhe für mechanische Beanspruchungen sind z.B. Strickhandschuhe aus einer Vielzahl von Garnen, Lederhandschuhe, textile Handschuhe, Kunststoffhandschuhe und Handschuhe aus Baumwolljersey oder beschichtetet Handschuhe.
Die Einsatzgebiete sind sehr vielseitig. Sie reichen von Arbeiten im Freien, wie z. B. Bauarbeiten, bis hin zur Metallverarbeitung sowie Montage- und Transportarbeiten.
Beispiel: 1 3 2 X
1 Abriebfestigkeit Leistungsstufen 0 - 4
3 Schnittfestigkeit Leistungsstufen 0 - 5
2 Weiterreißfestigkeit Leistungsstufen 0 - 4
X Durchstichfestigkeit Leistungsstufen 0 - 4
Je höher die Leistungsstufe, desto besser das Prüfergebnis. 0 = nicht bestanden, X = nicht geprüft
EN 407 |
EN 407 - Thermische Risiken
An diese Schutzhandschuhe werden neben einer hohen Wärmeisolierung auch besondere Anforderungen an die mechanische Festigkeit gestellt. Gegen kurzzeitigen Kontakt mit heißen Flächen, gegen Strahlungswärme sowie Metallspritzer ist z. B. Leder sehr gut geeignet. Durch den speziellen Gewebeaufbau von Schlingenware wird bei Baumwolle eine gute Wärmeisolierung erzielt. Beschichtung, z. B. mit Nitrilkautschuk sowie Vliesstoffeinlagen erhöhen die Verwendbarkeit von Baumwollschlingenhandschuhen bis zu etwa 200 °C.
Beispiel: 3 2 2 1 X X
3 Brennverhalten Leistungsstufen 0 - 4
2 Kontaktwärme Leistungsstufen 0 - 5
2 Konvektive Hitze Leistungsstufen 0 - 4
1 Strahlungswärme Leistungsstufen 0 - 4
X Kleine Spritzer geschmolzenes Metall Leistungsstufen 0 - 4
X Große Spritzer geschmolzenes Metall Leistungsstufen 0 - 4
Je höher die Leistungsstufe, desto besser das Prüfergebnis. 0 = nicht bestanden, X = nicht geprüft
EN 374 |
EN 374 – Chemische Risiken
Die Handschuhe werden neben der mechanischen Anforderungen auf Penetration und Permeation getestet. Als Werkstoffe werden Naturlatex, Neopren, Nitril, Flourelastomer oder auch PVC (Vinyl) verwendet. Begrenzten Schutz bieten auch Einweghandschuhe im Hygienebereich.
Penetration:
Die Penetration wird durch einen Luft- und/oder Wasserlecktest nach DIN EN 374 Teil 3 ermittelt.
Permeation:
Die Permeationszeit ist die Zeit, die eine gefährliche Flüssigkeit benötigt, um mit der Haut in Kontakt zu kommen.Weitergehende Informationen sind den Hersteller – Beständigkeitstabellen zu entnehmen.
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